Forschung

Die Forschungen am IFGF dienen dem Verstehen heutiger Wandlungsprozesse in Deutschland, insbesondere im Bereich Bildung, Arbeit, Frieden, Gesundheit. Die Fragen, die sich uns stellen, sind immer auch Fragen einer globalen Entwicklung von Menschsein oder der Menschheit. Somit ist jede Forschung grundsätzlich international zu verstehen und anzusehen.

Die wichtigste Forschung in unserem Haus ist die Langzeitforschung „Globale Entwicklung verstehen und gestalten“. Die Auseinandersetzung mit heutigen Fragen von Wandel in Bildung und Erziehung, Friedensarbeit als Friedenssicherung oder -herstellung für das Erreichen von Weltfrieden, Arbeit als Grundrecht jedes Menschen auf unserer Erde, Gesundheit für jedes Kind und jeden Jugendlichen, Gesundheit als gesellschaftliche Kraft und menschliche Voraussetzung für ein gelingendes Leben ist die Grundlage für alle unsere Forschungen. Die Fragen stellen sich oft durch Ereignisse oder Fehlentwicklungen, vielfach durch Erkenntnisse in der Betrachtung von historischen Erfahrungen im Sein oder Dasein von Menschen. Die Veröffentlichung von wichtigen Erkenntnissen wird immer auch im Rahmen unserer Online-Foren, aktuellen Betrachtungen und Statements und Projekte erfolgen. Mit dem Wissenschaftlichen Verlag für gesellschaftliche Forschung ist eine Basis für eine Verlagstätigkeit seit Gründung des Instituts erreicht worden. Eine Auswahl an Forschungsergebnissen wird in Büchern und Forschungsberichten publiziert.

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„Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“
UN-Kinderrechtskonvention: Artikel 3: Wohl des Kindes Abs. 1

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„Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele: […] 2. freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen; […]“
UN-Charta: Artikel 1 Abs. 2
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„Die Völker Europas sind entschlossen, auf der Grundlage gemeinsamer Werte eine friedliche Zukunft zu teilen, indem sie sich zu einer immer engeren Union verbinden.“
EU-Charta: Auszug Präambel

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„WIR, DIE VÖLKER DER VEREINTEN NATIONEN – FEST ENTSCHLOSSEN, (…) unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob groß oder klein, erneut zu bekräftigen, […] UND FÜR DIESE ZWECKE Duldsamkeit zu üben und als gute Nachbarn in Frieden miteinander zu leben, […].“
UN-Charta: Auszug Präambel

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„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: Artikel 1 Abs. 1

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„Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: Artikel 25

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„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: Artikel 5